Wohnungsräumung & Entrümpelung im Kanton St. Gallen
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Kurz beantwortet: Bei der Räumung nach einem Todesfall wird der Haushalt aufgelöst, persönliche Dokumente und Fotoalben werden zuerst gesichert und den Angehörigen übergeben.

Zeitrahmen

Verstirbt eine mietende Person, bleibt das Mietverhältnis zunächst bestehen. Erst eine ordentliche Kündigung setzt dem ein Ende und legt damit fest, bis wann die Wohnung übergeben werden muss.

Was zuerst gesichert wird

Bevor überhaupt ein Möbelstück bewegt wird, stellen wir Ausweise, Verträge, Versicherungsunterlagen, Fotoalben und persönliche Briefe zusammen und legen sie für Sie bereit, ganz ohne Nachfrage Ihrerseits.

Wenn Angehörige über den Kanton verstreut wohnen

Viele St. Galler Familien leben heute über verschiedene Regionen verteilt, von der Stadt bis ins Rheintal oder den Wahlkreis See-Gaster. Wir stimmen den Ablauf flexibel mit allen Beteiligten ab.

Häufige Fragen

Fragen zu Räumung nach Todesfall

Müssen wir dabei sein?
Nein, wir räumen selber, damit nicht noch mehr Emotionen auf Sie zukommen.
Was passiert mit Dokumenten und Fotoalben?
Sie werden gesichert und Ihnen übergeben, nicht entsorgt.
Können Sie mit der Erbengemeinschaft abrechnen?
Ja, direkt auf Wunsch.
Wie schnell können Sie kommen?
Meist innert weniger Tage.
Ist die Endreinigung inbegriffen?
Auf Wunsch im selben Auftrag.
Ist eine Räumung in Etappen möglich?
Ja, wenn die Zeit reicht.

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